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   OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12   

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OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12 (https://dejure.org/2012,33120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.10.2012 - 11 ME 275/12 (https://dejure.org/2012,33120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 11 ME 275/12 (https://dejure.org/2012,33120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG; Art. 8 EMRK
    Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG bei Beantragung der nochmaligen Verlängerung einer nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 5 S. 5, AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, EMRK Art. 8
    Bleiberechtsregelung 2009, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Achtung des Privatlebens, schutzwürdiges Vertrauen, Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Fiktionsbescheinigung; Fiktionswirkung; Integration, wirtschaftliche; Privatleben; Privatleben, Schutz des; Verwurzelung; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG bei Beantragung der nochmaligen Verlängerung einer nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2012 - 11 ME 74/12

    Umfang des Geltungsbereichs des in § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG geregelten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Der Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG umfasst auch den Fall, in dem die nochmalige Verlängerung einer nach § 23 Abs. 1 AufenthG i. V. m. dem Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Dezember 2009 (Bleiberechtsregelung 2009) - 42.12 -12230.1 - 8 (§ 23) - erteilten Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"beantragt wird (wie Senatsbeschl. v. 30.3.2012 - 11 ME 74/12 -).

    Zu einer solchen Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" i. S. d. § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG gehört auch eine Aufenthaltserlaubnis, die auf der Grundlage des Erlasses des Nds. Innenministeriums vom 11. Dezember 2009 (- Az.: 42.12-12230.1-8 (§ 23) - Bleiberechtsregelung 2009) nochmals als "verlängerte Aufenthaltserlaubnis auf Probe" erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 30.3.2012 - 11 ME 74/12 -, juris, Rn. 4).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Selbst wenn jedoch der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK insoweit nicht bereits systematisch verschlossen ist, so mangelt es dem Antragsteller bei dieser Ausgangslage doch zumindest an dem erforderlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 -, juris, Rn. 20, u. Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 14; Senatsbeschl. v. 19.3.2012 - 11 LA 27/12 -) Vertrauen auf den Fortbestand eines rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Selbst wenn jedoch der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 8 EMRK insoweit nicht bereits systematisch verschlossen ist, so mangelt es dem Antragsteller bei dieser Ausgangslage doch zumindest an dem erforderlichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 -, juris, Rn. 20, u. Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 14; Senatsbeschl. v. 19.3.2012 - 11 LA 27/12 -) Vertrauen auf den Fortbestand eines rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Sein daran anschließender, hier streitiger Verlängerungsantrag vom September 2011 löste daher keine Fiktionswirkung aus; dass der Antragsgegner ihm gleichwohl Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hatte, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2010 - 1 B 17/09 -, juris, Rn. 7, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Erforderlich ist insoweit im Alter des Antragstellers von 27 Jahren und bei einer Einreise im Alter von fünf Jahren eine weitgehend abgeschlossene Integration in die hiesigen Verhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Schul- und Berufsausbildung, ohne dass es insoweit auf ein "Verschulden" ankommt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.3.2009 - 10 LA 377/08 -, juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 ME 275/12
    Zwar ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, wenn sich der Ausländer zuvor, d.h. bis zur Entscheidung über seinen Antrag durch die Ausländerbehörde, gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 4.8.2010 - 11 ME 279/10 -, juris, Rn. 2, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Dem steht nach der Rechtsprechung des 8. und des 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl.12.3.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, juris Rn. 6), der sich der erkennende Senat anschließt, grundsätzlich schon die Systematik des Aufenthaltsgesetzes entgegen (a.A. OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, juris Rn. 44; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, juris Rn. 25).

    Für den Schutz nach Art. 8 EMRK unerheblich ist, ob die Klägerin zu 1. insoweit ein Verschulden trifft und sie deshalb eine nur unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2015 - 8 ME 136/14 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 31.10.2012, a.a.O., Rn. 8; v. 24.3.2009 -10 LA 377/08 -, juris Rn. 19).

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    § 25a AufenthG ist nicht als speziellere und abschließende gesetzliche Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen anzusehen; auch im Anwendungsbereich des § 25a AufenthG verbleibt noch Raum für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 AufenthG (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris - a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 - InfAuslR 2013, 104 und Beschl. v. 12.03.2013 - 8 LA 13/13 - juris -).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Denn für den Schutz nach Art. 8 EMRK ist es unerheblich, ob den Ausländer insoweit ein Verschulden trifft und er deshalb eine nur unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2015 - 8 ME 136/14 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, juris Rn. 8; v. 24.3.2009 -10 LA 377/08 -, juris Rn. 19).
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Denn diese Bestimmung bezieht sich allein auf die erstmalige Verlängerung in Anwendung von § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG; bei einem Antrag auf weitere Verlängerung einer - wie hier - nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis ist § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG indes nicht anwendbar (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 01.03.2017 - 11 S 48/17 - juris Rn. 8; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 30.06.2010 - 8 ME 133/10 - juris Rn. 17).
  • VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13

    Eltern; Familienschutz; gut integriert; Jugendliche; Minderjährigkeit;

    juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - InfAuslR 2011, 92 ; Beschluss vom 19. Januar 2010 a.a.O.; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333 ; Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40.07 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 11 ME 275/12 - InfAuslR 2013, 104; Beschluss vom 9. November 2010 - 8 PA 265/10 - juris; Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 8 PA 232/10 - ; Urteil vom 17. August 2010 - 10 LC 434/08 - ; Beschluss vom 12. August 2010 - 8 PA 182/10 - Beschluss vom 19. Juli 2010 - 8 ME 163/10 - juris; Beschluss vom 7. April 2010 - 8 PA 45/10 - Beschluss vom 3. Februar 2010 - 8 PA 17/10 -).

    Soweit es um die Frage der Verwurzelung geht, findet § 25 Abs. 5 AufenthG neben § 25 a Abs. 2 und 3 AufenthG, welcher bestimmte Integrationsanforderungen stellt, in der Regel ebenfalls keine Anwendung mehr (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 11 ME 275/12 - InfAuslR 2013, 104; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2013 - 8 LA 13/13 - juris, Rn. 13).

    Ob dies auf einem Verschulden der Kläger beruht, ist hierbei unerheblich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2013 a.a.O., Rn. 17; Beschluss vom 31. Oktober 2012 a.a.O.; Beschluss vom 24. März 2009 - 10 LA 377/08 - juris, Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

    Ob den Antragsteller insoweit ein Verschulden trifft und er deshalb eine unzureichende Integration - aus welchen Gründen auch immer - zu vertreten hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ohne Belang (vgl. Senatsbeschl. v. 6.2.2013 - 8 LA 237/12 -, n.v.; v. 9.11.2012 - 8 ME 194/12 -, n.v., m.w.N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, juris Rn. 8; v. 24.3.2009 -10 LA 377/08 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.

    Dem steht nach der Rechtsprechung des 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, juris Rn. 6), der sich der beschließende Senat anschließt, schon die Systematik des Aufenthaltsgesetzes entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2017 - 11 S 48/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Beschluss der

    Denn diese Vorschrift bezieht sich allein auf die erstmalige Verlängerung in Anwendung von § 104a Abs. 5 Satz 2 VwGO (aA. Nds.OVG, Beschluss vom 31.10.2012 - 11 ME 275/12 -, InfAuslR 2013, 104 juris Rn. 4).
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